Das KV-Boot
Die Laser2-Klassenvereinigung vergibt das KV-Boot (Segelnummer GER-9203) für die Dauer von je einer Saison an eine Nachwuchs-Crew, bevorzugt an Jugendliche, die über kein geregeltes Einkommen verfügen. Hierzu zählen Schüler, Studenten und Auszubildende. Wenn eine Person der Crew innerhalb des Vergabezeitraumes seine Ausbildung abschließt, kann das Boot bis zum Ende des Vergabezeitraumes weiterhin benutzt werden.
Wer kann sich bewerben?
Es bewirbt sich immer eine Crew unter der Führung einer Person; diese muss Mitglied der KV sein. Es ist nicht ausgeschlossen, dass gelegentlich eine andere Person als Vertretung mitsegelt. Ein Verein kann sich nicht um die Vergabe bewerben.
Auch eine Crew, die das Boot gerade nutzt oder schon einmal zu Verfügung hatte kann sich bewerben, allerdings werden Erstbewerbungen bevorzugt.
Bedingungen für die Vergabe und Pflichten der Crew
Die Teilnahme an den Regatten der Deutschen Laser2-Klassenvereinigung gemäß dem jährlichen Regattaplan ist Bedingung; dem Vorstand ist jedoch auch bewusst, dass eine 100%ige Teilnahme nicht möglich ist. Eine Teilnahme an Europa‑ oder Weltmeisterschaften kann aufgrund der damit verbundenen hohen Kosten nicht erwartet werden. Ausnahme: die Veranstaltung findet in Deutschland statt.
Die Crew übernimmt die Verantwortung für das Boot. Dazu gehören die folgenden Punkte:
Für das Boot muss eine Wassersporthaftplicht‑ und eine Kaskoversicherung (Versicherungssumme 3.000 Euro) abgeschlossen werden. Ein Nachweis hierüber ist dem Vorstand vorzulegen.
Die Crew übernimmt selbstverständlich die Bootspflege. Dazu gehören auch kleinere Reparaturen, etwa das Austauschen von Verschleißteilen.
Die Crew übernimmt die Kosten für die Beseitigung von Schäden, welche sie selbst verursacht hat. Schäden sind unverzüglich zu melden und nach Absprache zu beseitigen.
Veränderungen die nicht rückgängig zu machen sind, bedürfen der Genehmigung des Vorstandes.
Die Crew muss selbst für das Winterlager und Transport sorgen. Es ist von der Crew vor der Vergabe sicherzustellen, wie das Boot zu den Regatten transportiert werden kann, da davon auszugehen ist, dass ein Führerschein noch nicht vorhanden ist. Das Boot wird ohne Hänger vergeben.
Bewerbung und Vergabe
Die Bewerbung sollte schriftlich erfolgen (gern als E-Mail), die Crew sollte sich dem Vorstand dabei kurz vorstellen, falls Vorstand und Segler sich noch nicht kennen. Bewerbungsfrist ist der 30. November.
Über die Vergabe entscheidet der Vorstand bis zum Ende des Jahres. Das Boot wird immer für die Zeit vom 01 04. eines Jahres bis zum 31.03. des folgenden Jahres vergeben. Andere Übergabetermine bedürfen der Zustimmung des Vorstandes. Bei der Abgabe und der Übernahme wird ein Protokoll über den Zustand des Bootes gefertigt, dazu muss ein Vorstandsmitglied, ein Vertreter der alte und einer der neuen Crew anwesend sein.
Die Vergaberichtlinien zum runterladen: KVBoot Vergabe-Infos